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AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen AGB

1.          Auftragsannahme:

Für alle Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Bestätigung, auch dann, wenn der Käufer von unseren Bedingungen abweichende Vermerke in seiner Bestellung oder Gegenbestätigung aufnimmt.

2.       Angebote und Preise:

Alle in unseren Angeboten genannten, bei Geschäftsabschlüssen vereinbarten oder bestätigten Preise sind freibleibend. Ungeachtet vorheriger Abmachungen werden stets die am Liefertag gültigen Preise unseren Rechnungen zugrundegelegt. Ist der Käufer weder Kaufmann, noch Juristische Person oder Sondervermögen des …öffentlichen Rechts, so gilt dies nur bei Dauerschuldverhältnissen oder dann, wenn der Liefertermin mindestens vier Monate nach Vertrags-abschluss liegt.

3.          Lieferzeit:

Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Lieferzeitangaben sind immer nur geschätzt und unverbindlich. Ist der Käufer weder Kaufmann noch Juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts, so gilt dies mit der Maßgabe, dass bei uns von bestätigten Aufträgen die in der Bestätigung enthaltenen Termine gelten diese Termine verstehen sich jedoch immer als Circa-Termine und lassen angemessene Abweichungen zu. Jegliche Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebs- und Transportstörungen, deren Abwendung nicht in unserer Macht liegt, entbinden uns von der Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen und berechtigen uns, vorliegende Aufträge zu streichen, ohne da§ Schadenersatzansprüche des Käufers entstehen.

4.          Preisstellung:

Unsere Preise gelten stets ab Lager bzw. Station Erlangen, falls nicht eine andere Preisstellung im Angebot ausdrücklich angegeben oder bei Geschäftsabschluss klar vereinbart wurde.

5.       Versand

geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versand-, Bruch- und Verlustrisiko trägt der Käufer, auch bei Franko-Lieferung. Wir behalten uns vor, die Ware vor Versand gegen Transportschäden aller Art auf Kosten des Käufers zu versichern, auch ohne von diesem dazu ausdrücklich beauftragt zu sein.

Trifft eine Sendung beschädigt oder unvollständig ein, ist der Empfänger verpflichtet, sich vor Übernahme der Ware den Befund vom Transporteur bescheinigen zu lassen und uns sogleich zu benachrichtigen.

Falls der Käufer nichts anderes vorschreibt, wählen wir bei allen, auch bei Franko-Sendungen, die billigste und für uns günstigste Transportart. Mehrkosten für Eil- und Expressgutsendungen gehen zu Lasten des Bestellers.

6.          Beanstandungen

können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens sieben Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Ist der Käufer weder Kaufmann noch Juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts, und ist der Mangel nicht offensichtlich, so gelten statt dessen die gesetzlichen Fristen. Mängelrügen an einem Teil der Sendung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Ist eine Beanstandung von uns als berechtigt anerkannt worden, sind wir zum Umtausch der bemängelten Ware nur verpflichtet, wenn eine Instandsetzung nicht möglich ist. Schlägt eine von uns übernommene Instandsetzung fehl, oder wird eine Ersatzlieferung nicht durchgeführt, kann der Käufer eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. In dem zuletzt genannten Fall kann der Käufer wahlweise innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Rückgängigmachung des Vertrages nur dann verlangen, wenn er weder Kaufmann noch Juristische Person oder Sondervermögen deöffentlichen Rechts ist.

7.          Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung:

a)       Wenn der Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder, wenn der Vertragspartner eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, gilt folgendes:

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung bzw. Reparatur sind ausgeschlossen.

b)       Bei anderen Vertragspartnern bestehen – im gesetzlichen Rahmen möglich – Schadenersatzansprüche nur dann, wenn zumindest grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.         Garantieleistung

Die Garantiezeit für unsere Produkte beträgt 6 Monate. Schäden die nach Feststellung durch Fabrikationsfehler am Gerät auftreten, werden von uns kostenlos behoben. Damit die Reparatur den geltenden Bestimmungen entsprechend durchgeführt werden kann, mu§ das Gerät frachtfrei an uns eingesandt werden. Bei unsachgemäßem Gebrauch. Eingriffen am Gerät und bei normalem Verschleiß wird kein Ersatz geleistet; Heizelemente fallen nicht unter die Garantieleistung.

9.          Verpackung

berechnen wir zu Selbstkosten und behalten uns vor, bei jeder Lieferung zu entscheiden, ob die Emballage zurückgenommen und in welcher Höhe sie gutgeschrieben wird. Bei Brutto – für – Netto-Lieferungen ist eine Gutschrift für zweckgebundene Verpackung nicht möglich.

10.         Warenrückgabe

kann nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden. Bei fracht-freier Rücksendung wird der berechnete Wert abzüglich der entstandenen Kosten 15% gutgeschrieben. Aus einer Sonderanfertigung stammende Artikel werden nicht zurückgenommen.

11.      Zahlung:

a)       Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Liefe-rung ohne jeden Abzug. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir 2% höhere als bei den Banken übliche Kontokorrentzinsen. Bei Hereinnahme von Wechseln stellen wir mindestens die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen in Rechnung; sie sind sofort in bar zu zahlen.

b)          Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder geringfügiger Mängel sowie Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Ist der Käufer weder Kaufmann noch Juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts, so gilt dies mit der Maßgabe, daß er mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen darf, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

c)          Ungünstige Auskünfte  über die  wirtschaftlichen Verhältnisse  des Abnehmers sowie nicht pünktliche Bezahlung vorangegangener Lieferungen berechtigen uns zu Abweichungen von unseren Zahlungsbedingungen, auch für die noch vorliegenden Bestellungen, insbesondere können wir in solchen Fällen sofortige Bezahlung aller noch offenstehenden Rechnungen sowie für noch auszuführende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder auch von vorliegenden Aufträgen zurücktreten.

d)       Für den Eingang des Gegenwertes einer Lieferung haftet in jedem Falle der Besteller, auch wenn die Rechnung auf den Zweitabnehmer ausgestellt wird.

12.         Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, gegebenenfalls mit dem Recht der ¤¤ 43, 46 KO. Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist nur unter Bekanntgabe des Eigentumsvorbehaltes an den Erwerber zulässig. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder auch nur sicherungsweise zu übereignen. Veräußert der Käufer die an ihn gelieferte Ware Ð gleich in welchem Zustand Ð, tritt er damit schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns an den von uns gelieferten Waren auch das Verarbeitungseigentum zu, das nach ¤ 950 BGB an den neuen Gegenständen für den Empfänger entsteht. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer ohne Verzögerung zu benachrichtigen.

13.         Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Erlangen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt in jedem Fall für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens oder dann, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt die Gerichtsstandsvereinbarung dann, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann oder Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

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